IBO.GUIDE
Europa

Mit Hund nach Großbritannien: Einreisebestimmungen aus der EU, Nordirland und Nicht-EU-Ländern

18. Mai 2026

Mit Hund nach Großbritannien: Einreisebestimmungen aus der EU, Nordirland und Nicht-EU-Ländern

Nach Großbritannien kann man mit Hund weitgehend problemlos reisen; Hunde sind dort fester Bestandteil des Alltags. Wie bei jeder Reise mit Vierbeiner braucht es aber gute Planung und Kenntnis der Einreisebestimmungen. Rechnen Sie vor allem mit den vorgeschriebenen Dokumenten, der Bandwurmbehandlung und damit, dass die Einreise mit Hund nur über zugelassene Routen und Transportunternehmen möglich ist.

Zum Einstieg lohnt sich ein kurzer Blick auf die Geografie. Das Vereinigte Königreich (UK) besteht aus Großbritannien und Nordirland. Großbritannien umfasst England, Schottland und Wales. Dieser Artikel befasst sich mit Reisen mit Hund nach Großbritannien. Die Einreise mit Hund nach Nordirland hat eigene Regeln; wir behandeln sie in einem separaten Beitrag.

Die in diesem Artikel beschriebenen Regeln lassen sich außerdem nicht automatisch auf Überseegebiete des Vereinigten Königreichs anwenden, etwa Gibraltar, Bermuda oder die Kaimaninseln. Wenn Sie mit Hund in eines dieser Gebiete reisen, prüfen Sie die Einreisebedingungen gesondert.

Schneller Überblick je nach Abreiseland

Zur schnellen Orientierung gilt:

  • bei der Einreise aus einem EU-Land sind Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis und in den meisten Fällen eine Bandwurmbehandlung die Grundvoraussetzung
  • bei der Reise von Nordirland nach Großbritannien genügen Mikrochip und gültige Tollwutimpfung; weder Gesundheitszertifikat noch Bandwurmbehandlung sind auf dieser Strecke vorgeschrieben
  • bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern wird in der Regel das Great Britain pet health certificate verwendet und für einige Länder zusätzlich ein serologischer Test auf Tollwut-Antikörper
  • bei jeder Route sollten Sie auch den Beförderer prüfen, denn nach Großbritannien darf man mit Hund nur über zugelassene Routen und Transportunternehmen einreisen

Wie der EU-Heimtierausweis in Großbritannien nach dem Brexit funktioniert

Der EU-Heimtierausweis und seine Rolle nach dem Brexit gehören zu den häufigsten Unklarheiten bei Reisen mit Hund nach Großbritannien. Wichtig ist vor allem, zwei Situationen zu unterscheiden: Der Hund kommt aus der EU nach Großbritannien, oder der Hund lebt in Großbritannien und reist in Richtung EU.

Wenn Sie in der EU leben und Ihr Hund einen gültigen EU-Heimtierausweis hat, der in einem EU-Land ausgestellt wurde, können Sie ihn für die Einreise nach Großbritannien als Reisedokument verwenden. Der EU-Heimtierausweis muss korrekt ausgefüllt sein und eine gültige Tollwutimpfung enthalten. Die genauen Einreisebedingungen einschließlich Bandwurmbehandlung erläutern wir weiter unten.

Anders ist die Situation für Einwohner Großbritanniens. Seit dem Brexit stellt Großbritannien keine EU-Heimtierausweise mehr aus. Außerdem gilt seit April 2026, dass Bewohner von England, Schottland und Wales für Reisen mit Hund von Großbritannien in die EU keinen EU-Heimtierausweis verwenden sollten – selbst wenn der Pass ursprünglich in der EU ausgestellt wurde. Für die Reise von Großbritannien in die EU ist ein Animal Health Certificate erforderlich – ein vor der Abreise ausgestelltes Veterinärzertifikat.

Einreisebedingungen mit Hund aus der EU nach Großbritannien

Wenn Sie mit Hund aus einem EU-Land nach England, Schottland oder Wales reisen, benötigt der Hund:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • einen gültigen EU-Heimtierausweis oder ein anderes anerkanntes Reisedokument
  • eine Bandwurmbehandlung, sofern keine Ausnahme greift

Der Mikrochip muss vor der Tollwutimpfung gesetzt werden. Handelt es sich um die Erstimpfung gegen Tollwut, ist eine Wartefrist nach der Impfung zu beachten, bevor der Hund reisen darf.

Für Reisende aus der EU ist noch ein praktischer Punkt wichtig: Prüfen Sie vorab, ob die Tollwutimpfung während des gesamten Aufenthalts und für die anschließende Rückreise in die EU gültig ist. Läuft die Gültigkeit während des Aufenthalts ab, kann der Hund in Großbritannien nachgeimpft werden. Nach aktueller Regelung darf der Tierarzt in Großbritannien diese neue Tollwutimpfung jedoch nicht als gültigen Eintrag für das Reisen in der EU in den EU-Heimtierausweis eintragen. Bei der Rückkehr in die EU kann es in diesem Fall nötig sein, die neue Impfung über ein Animal Health Certificate zu deklarieren.

Für die Einreise aus der EU nach Großbritannien ist zudem die Anreise selbst entscheidend. Mit Hund dürfen Sie Großbritannien nicht auf beliebigem Weg erreichen – Sie müssen eine für die Mitnahme von Heimtieren zugelassene Route und einen zugelassenen Beförderer nutzen. In der Praxis kommen Flugverkehr, Fähren und der Eurotunnel in Frage.

Pflicht zur Bandwurmbehandlung bei der Einreise nach Großbritannien

Bei Hunden ist vor der Einreise nach Großbritannien in den meisten Fällen eine Behandlung gegen den Fuchsbandwurm Echinococcus multilocularis vorgeschrieben. Sie muss von einem Tierarzt verabreicht und im EU-Heimtierausweis oder im entsprechenden Reisedokument eingetragen sein.

Die Behandlung muss erfolgen:

  • frühestens 120 Stunden vor der Einreise nach Großbritannien
  • spätestens 24 Stunden vor der Einreise nach Großbritannien

Praktisch heißt das: Der Hund muss 1 bis 5 Tage vor der Ankunft behandelt werden. Eine Tablette zu Hause ohne Tierarzt reicht nicht, denn entscheidend ist auch der Eintrag in den Papieren.

Die Behandlung ist nicht erforderlich, wenn der Hund direkt aus folgenden Ländern oder Gebieten nach Großbritannien einreist:

  • Finnland
  • Irland
  • Nordirland
  • Malta
  • Norwegen

Bei einer normalen Reise aus den meisten Ländern sollten Sie die Bandwurmbehandlung daher als festen Bestandteil der Vorbereitung einplanen.

Einreise mit Hund nach Großbritannien aus Nordirland

Wenn Sie mit Hund von Nordirland nach England, Schottland oder Wales reisen, sind die Regeln einfacher als bei der Einreise aus den meisten anderen Ländern. Dabei gehen wir davon aus, dass sich der Hund bereits in Nordirland befindet und es nur um seinen Transfer nach Großbritannien geht.

Der Hund benötigt:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung

Auf dieser Strecke nicht erforderlich sind:

  • Gesundheitszertifikat
  • Bandwurmbehandlung

Praktisch bedeutet das: Reist der Hund direkt aus Nordirland nach Großbritannien ein, müssen Sie vor der Einreise kein Gesundheitszertifikat beschaffen. Auf dieser Strecke gilt zudem keine Pflicht zur Bandwurmbehandlung.

Die Einreisebedingungen für Nordirland haben eigene Regeln; wir behandeln sie in einem separaten Artikel.

Einreise nach Großbritannien aus Nicht-EU-Ländern

Anders als viele Länder hat Großbritannien recht verzweigte Regeln je nach Herkunftsland. Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern genügt es daher nicht, nur die allgemeinen Einreisevoraussetzungen zu lesen. Wichtig ist auch zu prüfen, ob das Abreiseland auf der britischen Liste von Ländern mit erleichtertem Verfahren steht oder nicht.

Grundvoraussetzungen für die Einreise aus Nicht-EU-Ländern

Der Hund benötigt in der Regel:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • ein Veterinärzertifikat für die Einreise nach Großbritannien
  • Bandwurmbehandlung, sofern vorgeschrieben
  • Einreise nach Großbritannien über eine zugelassene Route und einen zugelassenen Beförderer

Diese Voraussetzungen sind die Basis. Je nach Abreiseland können weitere Anforderungen hinzukommen.

Zusätzliche Bedingungen je nach Abreiseland

Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern unterscheidet Großbritannien zwischen Ländern, die auf der britischen Liste mit erleichtertem Verfahren stehen, und Ländern außerhalb dieser Liste.

Steht das Abreiseland auf der Liste, wird in der Regel kein serologischer Test auf Tollwut-Antikörper verlangt. Zu diesen Ländern zählen beispielsweise die USA, Kanada, Neuseeland, Japan, Singapur, die Vereinigten Arabischen Emirate, Argentinien und Chile.

Steht das Abreiseland nicht auf der Liste, benötigt der Hund neben den üblichen Dokumenten auch einen serologischen Test auf Tollwut-Antikörper. Das kann die Vorbereitung deutlich verlängern, denn der Test muss korrekt terminiert und in einem zugelassenen Labor durchgeführt werden.

„Erleichtertes Verfahren“ bedeutet außerdem nicht, dass die Bedingungen in jedem Listenland völlig identisch sind. Für manche Länder können zusätzliche spezifische Anforderungen bestehen. Für Hunde von der malaysischen Halbinsel gelten zum Beispiel besondere Regeln im Zusammenhang mit dem Nipah-Virus. Prüfen Sie bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern daher immer die Bestimmungen für das konkrete Abreiseland.

Wozu dient das Great Britain pet health certificate?

Bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern ist das wichtigste Dokument in der Regel ein Veterinärzertifikat für die Einreise nach Großbritannien. In den britischen Vorschriften heißt es Great Britain pet health certificate.

Dieses Zertifikat bestätigt, dass der Hund die Einreisevoraussetzungen für Großbritannien erfüllt. Es kann bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern genutzt werden – unabhängig davon, ob das Abreiseland auf der britischen Liste mit erleichtertem Verfahren steht oder nicht.

Das Great Britain pet health certificate wird im Abreiseland organisiert. In der Praxis füllt oder bestätigt es ein befugter Tierarzt, gegebenenfalls auch die zuständige Veterinärbehörde nach den Regeln des jeweiligen Landes. Das Zertifikat muss dem britischen Muster entsprechen. Beginnen Sie daher beim Tierarzt im Abreiseland und klären Sie zugleich, wer in diesem Land berechtigt ist, ein solches Dokument auszustellen oder amtlich zu bestätigen.

Zugelassene Routen, Beförderer und Dokumentenkontrolle

Nach Großbritannien dürfen Sie mit Hund nur über zugelassene Routen und Beförderer einreisen. Es reicht also nicht, Impfungen, Dokumente und Bandwurmbehandlung in Ordnung zu haben. Wichtig ist auch, wie Sie mit dem Hund ins Land kommen.

In der Praxis sind das meist genehmigte Verbindungen über den Eurotunnel, mit Fähren oder per Flug. Beispiele sind Eurotunnel Le Shuttle auf der Strecke Calais/Coquelles – Folkestone, Fähren in Häfen wie Dover, Portsmouth, Harwich oder Newcastle sowie Beförderer wie Brittany Ferries, DFDS Seaways, Irish Ferries, P&O Ferries oder Stena Line.

Im Flugverkehr reist ein normaler Hund nach Großbritannien in der Regel nicht in der Kabine, sondern als Fracht – und nur über einen zugelassenen Flughafen und einen zugelassenen Beförderer. Ebenso wenig genügt es, irgendeine Fähre zu buchen oder mit einem Privatboot aus einem beliebigen Land anzukommen.

Die Dokumente können nicht nur bei der Einreise von der Grenzkontrolle, sondern oft schon vom Beförderer vor dem Einstieg geprüft werden. Für die Einreise nach Großbritannien halten Sie daher den Nachweis des Mikrochips, den Nachweis der gültigen Tollwutimpfung, das richtige Reisedokument und die Bestätigung der Bandwurmbehandlung bereit – sofern vorgeschrieben.

Prüfen Sie vor der Reise immer, dass Ihre konkrete Route und Ihr Beförderer die Einreise mit Heimtieren nach Großbritannien ermöglichen. Die Liste der zugelassenen Routen kann sich ändern, und manche Verbindungen verkehren nur saisonal.

Praktische Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Großbritannien

Nach der Ankunft in Großbritannien sollten Sie mit lokalen Regeln für Hunde im öffentlichen Raum rechnen. Grundsätzlich gilt: Der Hund muss unter der Kontrolle des Halters sein. In Parks, an Stränden, in Naturschutz- und Landschaftsgebieten, im öffentlichen Verkehr oder in der Nähe von Weidetieren können eigene Beschränkungen gelten, zum Beispiel Leinenpflicht oder Betretungsverbote.

Selbstverständlich ist das Beseitigen von Hundehinterlassenschaften sowie die Beachtung der Regeln von Unterkünften, Beförderern und öffentlichen Einrichtungen. Achten Sie zudem besonders auf Vorschriften zu verbotenen oder regulierten Hunderassen. Reisen Sie mit einem Hund, der in eine regulierte Kategorie fallen könnte, klären Sie die Bedingungen unbedingt vorab.

Zusammenfassung: Reisen mit Hund nach Großbritannien

Eine Reise mit Hund nach Großbritannien ist gut machbar, wenn Sie die Regeln je nach Abreiseland rechtzeitig prüfen. Die Grundlage sind in den meisten Fällen Mikrochip, gültige Tollwutimpfung und das passende Reisedokument – bei Reisen aus der EU meist der EU-Heimtierausweis, bei Reisen aus Nicht-EU-Ländern in der Regel das Great Britain pet health certificate.

In den meisten Fällen müssen Hunde außerdem 24 bis 120 Stunden vor der Einreise entwurmt werden. Ebenso wichtig ist die Wahl einer zugelassenen Route und eines zugelassenen Beförderers, denn nach Großbritannien können Sie mit Hund nicht auf beliebigem Weg einreisen.

Mehr