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Mit Hund nach Australien: Einreisebestimmungen, Quarantäne und Rückreise

29. Mai 2026

Mit Hund nach Australien: Einreisebestimmungen, Quarantäne und Rückreise

Australien zählt für Reisen mit Hund zu den administrativ anspruchsvollsten Reisezielen weltweit. Das Land schützt seinen Biosicherheitsstatus sehr streng und verlangt bei der Einfuhr von Hunden und Katzen eine detaillierte Vorbereitung, amtliche Dokumente, Tests, eine Importgenehmigung und in den meisten Fällen auch eine verpflichtende Quarantäne nach der Ankunft.

Bei einer Reise mit Hund nach Australien müssen Sie zwei Dinge regeln: die Einreise nach Australien und die Rückkehr nach Hause. Die Einreiseregeln legt das australische Department of Agriculture, Fisheries and Forestry (DAFF) fest. Die Rückreise richtet sich nach den Vorschriften des Landes, in das der Hund nach dem Aufenthalt in Australien zurückkehrt.

Dieser Beitrag behandelt die übliche, nichtkommerzielle Reise mit Hund. Wichtig ist bei Australien jedoch: Es ist kein typisches Urlaubsziel, in das man spontan mit Hund fliegt. Rechnen Sie mit einer Vorlaufzeit von mindestens sechs Monaten.

Kurzüberblick: Was ein Hund für die Reise nach Australien braucht

Für die Einreise mit Hund nach Australien kommt es vor allem auf Folgendes an:

  • aus welchem Land der Hund ausreist
  • in welchem Land der Hund vor dem Export gelebt hat
  • ob es sich um ein von Australien zugelassenes Land handelt
  • ob der Hund eine Importgenehmigung braucht
  • ob ein serologischer Antikörpertest gegen Tollwut (RNATT) nötig ist
  • ob die Identität des Hundes korrekt per Mikrochip verifiziert ist
  • ob nach der Ankunft eine Quarantäne in Australien erforderlich ist

In den meisten Fällen braucht der Hund:

  • Mikrochip
  • eine gültige Tollwutimpfung, sofern sie für das Abreiseland vorgeschrieben ist
  • einen serologischen Antikörpertest (RNATT), wenn Australien für das Abreiseland tollwutbezogene Schritte verlangt
  • amtliche Erklärungen und veterinärmedizinische Zertifikate
  • eine Importgenehmigung
  • eine bestätigte Quarantänereservierung in einer australischen Einrichtung
  • den Transport als separat aufgegebenes Luftfrachtgut

Australien unterscheidet die Regeln nicht einfach nach Kontinenten. Länder sind je nach Biosicherheitsstatus und Tollwutrisiko in Gruppen eingeteilt. Von der jeweiligen Gruppe hängt der gesamte Ablauf ab.

Ländergruppen für die Einreise eines Hundes nach Australien

Australien verwendet ein System von Ländergruppen. Das ist der wichtigste erste Schritt für Reisende, denn anhand des Exportlandes richtet sich der gesamte Prozess.

Kurz gefasst:

  • Gruppe 1 – Länder und Gebiete mit dem einfachsten Verfahren, vor allem Neuseeland, Norfolk Island und die Cocos (Keeling) Islands.
  • Gruppe 2 – zugelassene, tollwutfreie Länder.
  • Gruppe 3 – zugelassene Länder, in denen Tollwut als vorhanden, aber unter Kontrolle gilt.
  • Nicht zugelassene Länder – aus diesen Ländern kann ein Hund nicht direkt nach Australien eingeführt werden.

Kommt der Hund aus einem nicht zugelassenen Land, ist eine Direkteinfuhr nicht möglich – mehr dazu im Abschnitt unten.

Die erste Frage bei der Planung lautet daher nicht „Welche Papiere braucht der Hund?“, sondern: Aus welchem Land darf der Hund überhaupt nach Australien exportiert werden.

Mit Hund von Neuseeland nach Australien

Am einfachsten ist die Einreise von Neuseeland. Neuseeland gehört zur Gruppe 1; bei Erfüllung der Standardbedingungen benötigt der Hund weder eine Importgenehmigung noch eine Quarantäne nach der Ankunft in Australien.

Das heißt jedoch nicht, dass der Hund ohne Dokumente reisen kann. Auch bei der Reise ab Neuseeland müssen die veterinärmedizinischen Bedingungen erfüllt sein, die Unterlagen stimmen, Kontrollen stattfinden und der Transport in einer von Australien akzeptierten Form erfolgen.

Hat der Hund irgendwann außerhalb von Australien oder Neuseeland gelebt, kann die Vorbereitung länger dauern – prüfen Sie die Regeln dann im Einzelfall.

Mit Hund aus Ländern der Gruppe 2 nach Australien

Gruppe 2 umfasst zugelassene Länder und Gebiete, die aus Tollwutsicht als sicher gelten – also tollwutfreie Orte. Dazu zählen etwa Singapur, Japan, Fidschi, Französisch-Polynesien oder Hawaii. Die meisten europäischen Länder, das Vereinigte Königreich und das US‑Festland gehören nicht zu dieser Gruppe – sie sind Gruppe 3.

Bei Hunden aus Ländern der Gruppe 2 sind weder Tollwutimpfung noch RNATT erforderlich. Erforderlich sind jedoch eine Importgenehmigung, die Identitätsprüfung des Hundes durch die zuständige Behörde des Abreiselandes vor dem Export sowie eine Quarantäne von mindestens 10 Tagen nach der Ankunft in Australien.

Wenn Sie unsicher sind, zu welcher Gruppe Ihr Land gehört, prüfen Sie es direkt im BICON‑System auf der DAFF‑Website.

Mit Hund aus der EU, dem Vereinigten Königreich oder den USA nach Australien

Die meisten Länder Europas, das Vereinigte Königreich und die USA gehören zur Gruppe 3 – also zu den zugelassenen Ländern, in denen Tollwut vorhanden ist, aber unter Kontrolle steht. Das Verfahren ist für diese Länder grundsätzlich gleich; unterscheiden können sich lediglich das konkrete Gesundheitszeugnis und die Art der Bestätigung.

Grundablauf für Länder der Gruppe 3:

  1. Mikrochip – der Hund muss gekennzeichnet sein; die Nummer muss von der zuständigen Behörde verifiziert werden, bevor Blut für den serologischen Test abgenommen wird.
  2. Tollwutimpfung – sie muss auf die Mikrochip-Kennzeichnung folgen und bis zum Export gültig bleiben.
  3. Serologischer Test (RNATT) – die Blutentnahme erfolgt nach der Identitätsprüfung des Mikrochips; der Wert muss mindestens 0,5 IU/ml betragen und gilt 12 Monate ab Blutentnahme.
  4. 180‑Tage‑Wartefrist – der Hund darf frühestens 180 Tage nach Eintreffen der Probe im Labor exportiert werden.
  5. Importgenehmigung – der Antrag wird online über das DAFF‑System BICON gestellt; die Bearbeitung kann einige Wochen bis Monate dauern.
  6. Quarantänereservierung – nach Erhalt der Importgenehmigung muss ein Platz in der Einrichtung in Mickleham reserviert werden.
  7. Gesundheitszeugnis – es wird von einem staatlich (bzw. behördlich) zugelassenen Tierarzt ausgestellt und von der zuständigen Behörde des Abreiselandes bestätigt; in der EU durch die zuständige nationale Veterinärbehörde, im Vereinigten Königreich durch einen Official Veterinarian nach DEFRA‑Vorgaben, in den USA durch einen USDA‑akkreditierten Tierarzt über VEHCS und Bestätigung durch APHIS. Das Zeugnis muss kurz vor Abflug ausgestellt werden – im Vereinigten Königreich bis 10 Tage vor der Reise, in den USA bis 5 Tage.
  8. Behandlungen vor Abflug – Antiparasitenbehandlungen gemäß den Vorgaben der Importgenehmigung.

Verlassen Sie sich bei einer Reise aus der EU nicht nur auf den EU‑Heimtierausweis. Er ist als Nachweis für Identität und Impfung hilfreich, reicht aber allein nicht aus. Australien verlangt ein eigenes Importverfahren nach den DAFF‑Vorgaben.

Die aktuellen Schritte und Formulare für Ihren konkreten Fall finden Sie direkt auf der DAFF‑Website: https://www.agriculture.gov.au/biosecurity-trade/cats-dogs. Dieser Link war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell; bei Änderungen suchen Sie bitte die Informationen direkt bei DAFF.

Was, wenn der Hund aus einem nicht zugelassenen Land stammt?

Lebt der Hund derzeit in einem Land, das Australien für die Einfuhr von Hunden und Katzen nicht zugelassen hat, ist eine Direkteinfuhr nicht möglich. Die einzige Option ist, den Hund in ein zugelassenes Land der Gruppe 1, 2 oder 3 zu bringen, in dem er mindestens 180 Tage unmittelbar vor dem Export ununterbrochen lebt. Erst danach kann die Vorbereitung auf die Einreise nach Australien nach den Regeln dieses zugelassenen Landes erfolgen.

Die aktuelle Liste der zugelassenen Länder finden Sie im BICON‑System auf der DAFF‑Website.

Mikrochip und Identität des Hundes

Der Mikrochip ist für die Reise nach Australien entscheidend. Australien verknüpft darüber den Hund mit allen Tests, Zertifikaten, Laborergebnissen und der Importgenehmigung.

Der Mikrochip muss funktionsfähig und auslesbar sein und in allen Unterlagen korrekt angegeben werden. Stimmen die Nummern nicht überein, ist sie falsch erfasst oder nicht auslesbar, kann der Hund abgewiesen werden. DAFF akzeptiert keine Mikrochip‑Nummern, die mit 999 beginnen, und keine neunstelligen Mikrochips.

Bei Ländern der Gruppe 2 und 3 muss die Identität des Hundes durch die zuständige Behörde des Abreiselandes verifiziert sein, und zwar noch vor der Blutentnahme für den serologischen Test. Diese Verifizierung beeinflusst direkt die Quarantänedauer nach der Ankunft.

Tollwutimpfung und serologischer Test (RNATT)

Für Länder der Gruppe 3 sind eine gültige Tollwutimpfung und der RNATT vorgeschrieben. Der Test bestätigt, dass die Impfung einen ausreichenden Antikörpertiter erzeugt hat.

Wichtige Regeln:

  • Der Hund muss eine gültige Tollwutimpfung haben.
  • Die Impfung muss vom Zeitpunkt der Blutentnahme für den serologischen Test bis zum Export gültig bleiben.
  • Die Probe muss in einem zugelassenen Land entnommen werden.
  • Das Ergebnis muss mindestens 0,5 IU/ml erreichen.
  • Der Hund darf frühestens 180 Tage nach Eintreffen der Probe im Labor nach Australien exportiert werden.
  • Das Testergebnis ist 12 Monate ab Blutentnahme gültig – der Hund muss vor Ablauf dieser Frist reisen.

Läuft die Tollwutimpfung ab, kann es nötig sein, den gesamten Prozess von vorn zu beginnen.

Importgenehmigung und Quarantäne in Australien

Für die meisten Reisen mit Hund nach Australien ist eine von DAFF erteilte Importgenehmigung erforderlich. Ohne gültige Importgenehmigung darf der Hund nicht einreisen. Der Antrag erfolgt online über das BICON‑System; DAFF empfiehlt, bis zu vier Monate für den Prozess einzuplanen.

Die Quarantäne findet ausschließlich in der Post Entry Quarantine (PEQ) in Mickleham bei Melbourne statt – der einzigen bundesstaatlichen Quarantäneeinrichtung für Hunde und Katzen in Australien. Es gibt keine Alternativen und keine anderen Einreiseorte. Der Hund muss am Flughafen Melbourne ankommen; von dort bringt ihn DAFF‑Personal direkt in die Einrichtung – Besitzerinnen und Besitzer können das nicht selbst übernehmen.

Die Mindestdauer der Quarantäne beträgt 10 Tage, wenn die Identität des Hundes vor der Blutentnahme für den RNATT korrekt verifiziert wurde. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, dauert die Quarantäne mindestens 30 Tage.

Richtpreise (Stand 2025): Die Quarantäne beginnt bei etwa AUD 2.000 für 10 Tage. Hinzu kommen die Kosten für die Importgenehmigung, tierärztliche Maßnahmen und Tests vor dem Abflug, den Lufttransport des Hundes als Fracht sowie eventuelle weitere Gebühren. Die Gesamtkosten für die Verbringung eines Hundes nach Australien können leicht mehrere Tausend Euro übersteigen. Die aktuellen DAFF‑Gebühren sind direkt auf der Website der Einrichtung aufgeführt und werden jährlich überprüft.

Mit Hund nach Tasmanien reisen

Tasmanien ist ein australischer Inselstaat mit eigenen Biosicherheitsregeln, die auch für die Verbringung eines Hundes vom australischen Festland gelten. Tasmanien ist frei von vielen Schädlingen und Krankheiten, die auf dem Festland vorkommen – entsprechend streng ist die Einreise geregelt.

Für die Einreise eines Hundes nach Tasmanien gelten folgende Anforderungen:

Behandlung gegen den Hydatidenbandwurm – der Hund muss innerhalb von 14 Tagen vor der Ankunft mit einem Präparat behandelt werden, das Praziquantel in einer Dosis von 5 mg/kg Körpergewicht enthält. Klären Sie vor der Reise mit Ihrer Tierärztin/Ihrem Tierarzt, welches Präparat geeignet ist – nicht alle gängigen Antiparasitika wirken gegen Bandwürmer.

Zeckenkontrolle – der Hund muss auf Zeckenbefall untersucht werden.

Erklärung – die Halterin/der Halter muss das Formular „Declaration by Owner or Importer for the Entry of Dogs into Tasmania“ ausgefüllt und unterschrieben vorlegen. Bei der Fährreise mit der Spirit of Tasmania ist das Formular bei der Sicherheitskontrolle vor dem Boarding vorzuzeigen. Das Formular ist auf der Website von Biosecurity Tasmania verfügbar.

Liegt die Behandlung bei der Ankunft nicht vor, kann Biosecurity Tasmania Tabletten direkt bei der Grenzkontrolle am Ankunftsort gegen Gebühr bereitstellen.

Nach Tasmanien gelangen Sie mit Hund per Flug oder mit der Fähre Spirit of Tasmania ab Melbourne oder Geelong.

Veterinärkontrollen, Tests und Behandlungen vor der Reise

Neben der Tollwut und dem serologischen Test verlangt Australien weitere veterinärmedizinische Maßnahmen. Ihr genauer Umfang hängt von der Ländergruppe und den Bedingungen der Importgenehmigung ab.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • klinische Untersuchungen vor dem Export
  • Laboruntersuchungen auf ausgewählte Erkrankungen
  • Behandlungen gegen innere Parasiten
  • Behandlungen gegen äußere Parasiten
  • amtliche veterinärmedizinische Zertifikate
  • Erklärungen der zuständigen Behörde des Abreiselandes

Bei Australien ist das exakte Timing besonders wichtig. Manche Schritte müssen in einem ganz bestimmten Zeitfenster vor Abflug erfolgen. Wenn die Zeitplanung nicht passt, kann das den gesamten Import gefährden.

Verbotene Hunderassen und Hybriden

Australien verbietet die Einfuhr bestimmter reinrassiger Hunde sowie bestimmter Hybriden aus Haus- und Wildhunden.

Zu den verbotenen reinrassigen Hunden zählen insbesondere:

  • Argentinische Dogge (Dogo Argentino)
  • Brasilianischer Fila (Fila Brasileiro)
  • Japanischer Tosa (Japanese Tosa)
  • American Pitbullterrier oder Pit Bull Terrier (American Pit Bull Terrier / Pit Bull Terrier)
  • Presa Canario oder Kanarische Dogge (Perro de Presa Canario / Presa Canario)

Zu den verbotenen Hybriden gehören unter anderem:

  • Tschechoslowakischer Wolfhund (Czechoslovakian Wolfdog / Czechoslovakian Vlcak)
  • Saarlooswolfhund (Saarloos Wolfdog / Saarloos Wolfhound)
  • Italienischer Wolfhund (Lupo Italiano / Italian Wolfdog)
  • Kunming‑Wolfhund oder Kunming‑Hund (Kunming Wolfdog / Kunming Dog)

Zeigt ein Hund Merkmale einer verbotenen Rasse oder eines Hybriden, klären Sie die Einreise nach Australien unbedingt vor Beginn der Vorbereitung.

Wie der Hund nach Australien reist

Die Reise mit Hund nach Australien ist kein normaler Flug in der Kabine. In den meisten Szenarien muss der Hund als separat aufgegebenes Luftfrachtgut in einer zugelassenen Transportbox gemäß den Regeln der Airline und der IATA reisen.

Zu regeln sind nicht nur die Veterinärdokumente, sondern auch die Flugroute, Umstiege und die Vorgaben zur Handhabung des Hundes während der Reise. Bei Umstiegen ist wichtig, zwischen Transit und Umladung zu unterscheiden – wird der Hund ausgeladen und auf einen weiteren Flug umgeladen, können die Bedingungen des Transitlandes gelten.

Im Zusammenhang mit Australien begegnet Ihnen oft der Begriff Pet Transport Agent oder Pet Shipper – Dienstleister, die beim Lufttransport, beim Timing der Unterlagen und bei der Kommunikation mit DAFF unterstützen. Das ist nicht verpflichtend, bei einem so komplexen Prozess aber häufig hilfreich.

Rückreise aus Australien

Für die Rückreise eines Hundes aus Australien sind nicht Australien, sondern die Regeln des Ziellandes maßgeblich. Klären Sie daher vorab, welche Unterlagen Ihr Hund für die Heimreise benötigt.

Das Rückreiseland kann zum Beispiel verlangen:

  • gültige Tollwutimpfung
  • Identifizierung des Hundes per Mikrochip
  • ein veterinärmedizinisches Gesundheitszeugnis
  • Einfuhrdokumente
  • die Einreise über eine bestimmte Kontrollstelle
  • einen serologischen Tollwut‑Antikörpertest, wenn er nach den Regeln des Rückreiselandes vorgeschrieben ist

Rückreise mit Hund aus Australien in die EU

Kehrt ein Hund aus Australien in die EU zurück, handelt es sich um eine Einreise in die Union aus einem Drittland. Australien steht auf der Liste der Länder, für die die EU keinen serologischen Tollwuttest verlangt.

Für die Rückkehr aus Australien in die EU braucht der Hund vor allem:

  • Mikrochip
  • gültige Tollwutimpfung
  • EU‑Heimtierausweis oder das entsprechende Veterinärgesundheitszeugnis für die Einreise in die EU
  • Erklärung über den nichtkommerziellen Charakter der Reise, wenn ein Veterinärgesundheitszeugnis verwendet wird
  • Einreise über eine zugelassene Einreisestelle für Reisende mit Heimtieren

Ein serologischer Tollwut‑Antikörpertest ist für die Rückreise aus Australien in die EU nicht erforderlich.

Praktische Regeln für den Aufenthalt mit Hund in Australien

Australien ist groß und regional sehr unterschiedlich. Ein Aufenthalt mit Hund in Sydney, Melbourne, Brisbane, Perth, in Wüstenregionen, an der Küste oder in Nationalparks kann völlig anders aussehen.

In größeren Städten finden Sie viele Tierärztinnen und Tierärzte, Zoofachgeschäfte, Hundeparks und Unterkünfte, die Hunde akzeptieren. Den Zutritt zu Innenräumen von Restaurants, Geschäften, Museen oder öffentlichen Gebäuden sollten Sie jedoch nicht als selbstverständlich ansehen.

Bestätigen Sie Unterkünfte immer direkt. Ein Filter „pet‑friendly“ im Buchungssystem genügt nicht. Klären Sie Größe des Hundes, mögliche Gebühren, ob der Hund allein im Zimmer bleiben darf und die Regeln für Gemeinschaftsbereiche.

In der Natur achten Sie besonders auf Nationalparks und Schutzgebiete. In viele australische Nationalparks dürfen Hunde nicht hinein oder nur mit starken Einschränkungen – Grund ist der Schutz einheimischer Arten und die Verhinderung der Verbreitung von Krankheiten.

Bedenken Sie in Australien außerdem Hitze, lange Distanzen, Zecken, Schlangen, giftige Tiere und die eingeschränkte Verfügbarkeit tierärztlicher Hilfe außerhalb der Großstädte.

Wann mit der Vorbereitung beginnen

Beginnen Sie die Vorbereitung für eine Reise mit Hund nach Australien sehr früh. Für die meisten Länder sollten Sie mit mindestens sechs Monaten rechnen, für Länder der Gruppe 3 realistisch mit 8 bis 10 Monaten inklusive Puffer.

Prüfen Sie zu Beginn konkret:

  • ob das Abreiseland für den Export von Hunden nach Australien zugelassen ist
  • zu welcher Ländergruppe es gehört
  • ob der Hund eine Importgenehmigung braucht
  • ob ein serologischer Test erforderlich ist
  • ob eine Quarantäne verpflichtend ist
  • welche Tierärztin/welcher Tierarzt oder welche Behörde die erforderlichen Schritte durchführen darf
  • welche Regeln für Flug und Umstiege gelten

Für Australien ist es keine gute Idee, die Reise ausschließlich nach einem Flugticket zu planen. Zuerst müssen Sie klären, ob der Hund aus dem jeweiligen Land überhaupt reisen darf – und wie lang der Vorbereitungsprozess dauert.

Fazit

Eine Reise mit Hund nach Australien ist möglich, zählt aber zu den anspruchsvollsten internationalen Reisen mit Hund. In den meisten Fällen sind Mikrochip, Tollwutimpfung, serologischer Test, amtliche Erklärungen, Importgenehmigung, Quarantäne in Australien und der Transport als separat aufgegebenes Luftfrachtgut einzuplanen.

Am einfachsten ist die Einreise von Neuseeland. Für die meisten anderen zugelassenen Länder – darunter EU‑Staaten, das Vereinigte Königreich und die USA – sollten Sie mit mindestens 6–10 Monaten Vorbereitung rechnen. Aus einem nicht zugelassenen Land ist eine direkte Verbringung nach Australien in der Regel nicht möglich.

Für die Rückreise gelten die Regeln des Ziellandes. Kehrt der Hund aus Australien in die EU zurück, ist kein serologischer Test erforderlich.

Häufige Fragen zur Reise mit Hund nach Australien

Braucht der Hund bei der Einreise nach Australien eine Quarantäne?

In den meisten Fällen ja. Eine wichtige Ausnahme ist die Reise ab Neuseeland bei Erfüllung der Standardbedingungen. Für Länder der Gruppe 2 und 3 ist mit Quarantäne in Mickleham bei Melbourne zu rechnen – der einzigen bundesstaatlichen Quarantäneeinrichtung für Hunde und Katzen in Australien.

Wie lange dauert die Vorbereitung eines Hundes auf die Reise nach Australien?

Für Länder der Gruppe 3 sollten Sie mit mindestens sechs Monaten rechnen, realistisch mit 8 bis 10 Monaten inklusive Puffer. Grund sind vor allem der serologische Test, die 180‑Tage‑Frist und weitere veterinärmedizinische Schritte vor dem Export.

Reicht für die Reise aus der EU nach Australien der EU‑Heimtierausweis?

Nein. Der EU‑Heimtierausweis kann als Nachweis für Identität und Impfung hilfreich sein, Australien verlangt jedoch ein eigenes Importverfahren mit Importgenehmigung, Tests und Zertifikaten nach DAFF‑Vorgaben.

Kann ein Hund in der Kabine nach Australien fliegen?

In den meisten Fällen nicht. Hunde reisen nach Australien in der Regel als separat aufgegebenes Luftfrachtgut in einer zugelassenen Transportbox. Er muss am Flughafen Melbourne ankommen; von dort bringt ihn das DAFF‑Personal direkt in die Einrichtung in Mickleham.

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